reiseziele.com

Reisen, Urlaub, Abenteuer und Reiseziele: Infos, News, Reiseberichte und mehr

News Reiseberichte
Links / Inhalt A-Z Reisefotos
Hauptseite Impressum
Datenschutzerklärung
reiseziele.com durchsuchen
Google
 
Web reiseziele.com

Reisetipps für Winterreisen ins Ausland

Hier erfahren Sie mehr über Fallstricke bei Auslandsreisen  was Einreisebestimmungen, Zollbestimmungen, Einfuhrbestimmungen und verbotene Gegenstände als Souvenirs betrifft.

Quelle: ERGO Verbrauchertipps

Weitere Reisetipps

Reisebücher bei amazon.de

Einreisebestimmungen

Der Urlaub ist für viele die schönste Zeit des Jahres und deshalb ist die Vorfreude bereits lange vor dem eigentlichen Reisebeginn groß. Egal, ob es sich bei dem geplanten Urlaub um eine Nah- oder Fernreise handelt: Es ist wichtig, sich vorab über die Einreisebestimmungen des Urlaubslandes zu informieren. Innerhalb Europas gibt es hier für EU-Bürger zwar wenig zu beachten, da das Schengener Abkommen aus dem Jahr 1985 innerhalb der EU das Reisen ohne Grenzkontrollen erlaubt. Ausnahmen bilden aber die Nicht-Schengen-Länder Irland, Zypern, Bulgarien, Rumänien und das Vereinigte Königreich – hier müssen EU-Bürger bei der Einreise nach wie vor einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen; ein Visum ist jedoch nicht notwendig. Komplizierter sind dagegen die Regelungen, die bei einer Einreise in die EU als Nicht-EU-Bürger oder bei einer Reise aus der EU in ein außereuropäisches Land greifen. Deshalb empfehlen die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung), am besten immer einen gültigen Reisepass mitzuführen. „Ob zudem ein Visum gebraucht wird, ist von Land zu Land verschieden. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich unbedingt frühzeitig im Vorfeld der Reise beim Auswärtigen Amt, beim Konsulat oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes über die Einreisebestimmungen zu erkundigen.“ Dort kann auch erfragt werden, welcher Impfschutz für den Besuch des Urlaubslandes empfohlen wird.

Quelle: ERV (Europäische Reiseversicherung)

Zoll- und Einfuhrbestimmungen

Die Urlaubsreise oder auch das steuerfreie Einkaufen auf Flughäfen verleitet viele Reisende zum günstigen Shopping. Aber Achtung: Es gibt feste Zoll- und Einfuhrbestimmungen, die genau regeln, in welchen Mengen bestimmte Produkte wie Tabak, Alkohol oder Kosmetikartikel nach Deutschland importiert werden dürfen. So ist es erlaubt, aus Nicht-EU-Ländern maximal 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250g Rauchtabak nach Deutschland einzuführen. Bei alkoholischen Getränken richten sich die Einfuhrbestimmungen nach dem Alkoholgehalt. Von Getränken mit einem Alkoholgehalt von über 22 Prozent darf beispielsweise maximal ein Liter eingeführt werden, bei Getränken mit einem darunterliegenden Alkoholgehalt ist es dagegen erlaubt, zwei Liter nach Deutschland mitzunehmen. Bei Flug- oder Schiffsreisen darf der Warenwert der mitgebrachten Artikel – wie zum Beispiel Parfum – eine Summe von 430 Euro nicht übersteigen, bei Personen unter 15 Jahren gilt in der Regel eine reduzierte Pauschale von 150 Euro. „Sehr beliebt ist es, im oft billigeren EU-Nachbarland den Autotank zu befüllen. Dabei dürfen sogar zusätzlich 20 Liter Kraftstoff in einem Kanister mitgenommen werden“, erklären die Experten der ERV (Europäische Reiseversicherung). Wichtig ist für alle Arten von Waren, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden, dass diese nur für den Eigenbedarf bestimmt sein dürfen – ein Weiterverkauf ist also nicht erlaubt. Eine detaillierte Liste der Zoll- und Einfuhrbestimmungen ist unter anderem auf der Homepage des Zolls  einsehbar.

Quelle: ERV (Europäische Reiseversicherung)

„Verbotene“ Gegenstände als Souvenirs

Korallen aus Griechenland, Orchideen aus Vietnam, Bärenfelle aus Kanada: Wer eine kleine Erinnerung aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen will, der sollte sich vorab genau über die Artenschutzbestimmungen informieren – darauf weisen die Experten der D.A.S. Rechtschutzversicherung hin. Denn häufig unterliegen sogar Mitbringsel, die auf den ersten Blick ganz unverfänglich wirken, etwa eine gefärbte Koralle in einem Anhänger, dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Die Folge: Sie werden vom Zoll eingezogen, der Urlauber muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat rechnen. Denn die EU-Artenschutzverordnung schützt nicht nur lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch Teile davon, wie beispielweise Schildkrötenpanzer oder Schneckenhäuser. Die Webseite www.artenschutz-online.de gibt Auskunft, welche Tiere und Pflanzen nicht eingeführt werden dürfen.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung

Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher .

(c) Copyright 1998/2024 reiseziele.com
Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Haftung.
Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Warenzeichen und Markennamen gehören ihren jeweiligen Eigentümern.
Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt verlinkter externer Internetseiten.
Haftungsausschluss / Disclaimer  Impressum
Weitere wichtige Websites in diesem Verbund:
Günstig einkaufen Freizeitnetzwerk Laufen für Läufer Reiten für Reiter Sammeln für Sammler